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   BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05   

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https://dejure.org/2007,1136
BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05 (https://dejure.org/2007,1136)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - IX ZB 234/05 (https://dejure.org/2007,1136)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - IX ZB 234/05 (https://dejure.org/2007,1136)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz gegen die Einstellung eines Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Verteilung der Insolvenzmasse; Vereinbarkeit eines Rechtsmittelausschlusses mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsmittel gegen die Einstellung des Insolvenzverfahrens

  • zvi-online.de

    InsO §§ 211, 216
    Keine sofortige Beschwerde gegen die Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen Masseunzulänglichkeit

  • Judicialis

    InsO § 211; ; InsO § 216

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 211 § 216
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Einstellung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 603
  • MDR 2007, 799
  • NZI 2007, 243
  • WM 2007, 555
  • BB 2007, 520
  • Rpfleger 2007, 280
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05
    Die Befugnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246; v. 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474).

    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereit gestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05
    Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, unter Abwägung und Ausgleich der verschiedenen betroffenen Interessen zu entscheiden, ob es bei einer Instanz bleiben soll oder ob mehrere Instanzen bereit gestellt und unter welchen Voraussetzungen sie angerufen werden können (BVerfG NJW 2003, 1924; BGH, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2392).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 25.01.2007 - IX ZB 234/05
    Den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügt es jedenfalls, dass Entscheidungen des Rechtspflegers, die nach den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts nicht anfechtbar sind, gemäß § 11 Abs. 2 RPflG dem Richter vorzulegen sind (BVerfGE 101, 397, 407 f; BVerfG NJW-RR 2001, 1077 f).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 270/05

    Rechtsschutzbedürfnis für einen neuen Insolvenzantrag nach rechtskräftiger

    Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel des Schuldners wurden als unzulässig verworfen (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 234/05, ZVI 2007, 320).

    Die Wirkungen der Rechtskraft konnte der Schuldner, wie der Bundesgerichtshof auf dessen frühere Rechtsbeschwerde erkannt hat (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 234/05, ZVI 2007, 320 Tz 9), nicht dadurch unterlaufen, dass er in jenem Verfahren einen neuen Restschuldbefreiungsantrag stellte.

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 12 W 70/07

    Streitwert einer Geldforderung; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und

    Den vom Beklagten angeführten Entscheidungen des 7. Zivilsenats des OLG Celle (NZI 2007, 243) und des OLG Saarbrücken vom 21.06.2007 (8 U 118/06), wonach wegen geringer Vollstreckungsaussichten ein Abschlag von 25% (OLG Celle) und bei älteren Menschen über 70 Jahren von 90% (so OLG Saarbrücken) zu machen sei, schließt sich der Senat nicht an.
  • LG Wuppertal, 19.11.2008 - 6 T 770/08

    Entscheidung über den Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens mit

    Der hier bei der Entscheidung nach § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO mangels Zulassung infolge in § 6 InsO unzulässige Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken, da jedenfalls eine Rechtspflegerentscheidung stets mit der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG angefochten werden kann (vgl. BGH, ZinsO 2007, 263 f. zu ähnlich gelagerten Problemstellung im Hinblick auf §§ 211, 216 InsO).
  • VG Greifswald, 05.02.2021 - 3 A 1530/20

    Mitgliedschaft einer Gemeinde in mehreren Unterhaltungsverbänden; Beitragsumlage

    Die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 211 Insolvenzordnung (InsO) ist nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbar (vgl. BGH, B. v. 25.01.2007 - IX ZB 234/05, Rn. 5 ff., juris).
  • LG Wuppertal, 03.06.2005 - 6 T 328/05

    Sofortige Beschwerden gegen eine Rechtspflegerentscheidung in einem

    Der hier bei der Entscheidung nach § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO mangels Zulassung infolge in § 6 InsO unzulässige Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken, da jedenfalls eine Rechtspflegerentscheidung stets mit der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG angefochten werden kann (vgl. BGH, ZinsO 2007, 263 f. zu ähnlich gelagerten Problemstellung im Hinblick auf §§ 211, 216 InsO).
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